Meldung vom 30.11.2020
1. Hotlines von Bund und Land
Für eine konkrete Beratung zu einzelnen Programmen bieten Bund und Land jeweils spezifische Hotlines.
Hotlines für Überbrückungshilfe und Novemberhilfe:
2. Hilfreiche Seiten und Links
3. Außerordentliche Wirtschaftshilfe aka Novemberhilfe (Bund)
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Ab sofort kann die Novemberhilfe beantragt werden von all denjenigen, die vom Lockdown light betroffen sind.
Wer kann beantragen?
Alle denen der Betrieb im November ud Dezember durch staatliche Verordnung untersagt ist entsprechend der regional gültigen Schutzverordnung.
Organisationsform und Trägerschaft des Unternehmens oder der Einrichtung sind nicht entscheidend – wichtig ist, dass die Einrichtung am Markt tätig ist und Umsätze erwirtschaftet.
Für welchen Zeitraum gilt die Hilfe?
Aktuell nur für die Monate November und Dezember des Lockdowns.
Ausnahme: Landkreise in Bayern, die schon im Oktober vom Lockdown betroffen waren, z.B. Berchtesgaden („Oktoberhilfe“)
Was wird ersetzt?
Es werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75% des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Ausnahme: Soloselbständige können alternativ den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen.
Wie viel Hilfe gibt es maximal?
Wann und wie lange kann ich beantragen?
Seit 25.11. ist eine Antragstellung möglich bis zum 31.1.2021.
Wo?
Meldung vom 03.11.2020
Die seit 2. November gültigen Maßnahmen der Bundesregierung sowie des Freistaates Bayern bewirken, dass im November die Gastronomiebetriebe, Freizeiteinrichtungen und teilweise Dienstleistungsbetriebe nicht öffnen dürfen. Zum Ausgleich der entstandenen Umsatzverluste soll eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt werden. Der Erstattungsbeitrag beträgt bis max. 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter.
Sobald von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums genauere Informationen herausgegeben werden, werden wir diese auf der Hompage der Stadt Traunreut veröffentlichen.
Förderinstrumente des Bundes:
Überbrückungshilfe Corona
AKTUELL: Die Überbrückungshilfe wurde verlängert, ausgeweitet und vereinfacht. Eine Antragstellung ist nun bis zum 31.12.2020 möglich.
Alle Infos zu den Änderungen finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-07-08-ueberbrueckungshilfe.html
Den Online-Antrag und alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Ihr Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer berechtigt ist, den Antrag für Sie einzureichen.
Ergänzende Förderinstrumente des Freistaat Bayern:
Finanzielle Unterstützungsangebote der LfA und KfW, Bürgschaftsprogramme
Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern, die Darlehensprodukte der KfW sowie verschiedene Bürgschaftsprogramme zur Verfügung. Der Freistaat Bayern stellt mit einer Erhöhung der Rückbürgschaften sicher, dass die LfA Förderbank Bayern zusätzliche Risiken übernehmen kann.
Finanzierungsvoraussetzung: Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell.
Ansprechpartner für die finanziellen Unterstützungsangebote der LfA Förderbank Bayern, der KfW sowie der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) ist grundsätzlich Ihre Hausbank.
Fragen zu den Darlehensprogrammen der LfA beantworten Mitarbeiter der Task Force der LfA Förderbank Bayern unter der Telefonnummer 089 2124-1000. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter https://lfa.de/website/de/index.php?f=www.lfa.de
Meldung vom 28. Oktober 2020
Solo-Selbständigen-Programm für Künstlerinnen und Künstler zum Ersatz des Unternehmerlohns
Der Freistaat wird Soloselbstständige im Kunst- und Kulturbereich bis Ende des Jahres mit einem neuen Programm unterstützen – schon im Vorgriff auf einen in der Diskussion stehenden Ersatz des sogenannten Unternehmerlohns bei der neuen Überbrückungshilfe des Bundes. Die Empfänger erhalten für den Zeitraum ab Oktober 2020 eine Finanzhilfe als Ersatz des entfallenden Unternehmerlohns von bis zu 1.180 Euro monatlich, die mit der derzeitigen, bis Ende des Jahres laufenden Überbrückungshilfe des Bundes kumulierbar ist. Das Solo-Selbständigen-Programm umfasst ein Gesamtvolumen von 37,5 Mio. Euro für das Jahr 2020.
Einführung eines Stipendienprogramms zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern beim Einstieg in die professionelle Laufbahn
Um Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihrer professionellen Laufbahn trotz der derzeit widrigen Bedingungen den notwendigen Freiraum zur Realisierung von Projekten, aber auch für ihre künstlerische Entfaltung und Weiterentwicklung zu verschaffen, bietet die Staatsregierung ab dem 1. Januar 2021 5.000 Stipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro an. Das Stipendienprogramm, das in Abstimmung mit der freien Szene und den Verbänden konkretisiert wird, ist mit anderen Hilfsprogrammen kumulierbar und umfasst ein Gesamtvolumen von 25 Mio. Euro.
Erweiterung des Spielstättenprogramms auf dezentrale Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte und Verlängerung des Programms
Das Spielstättenprogramm wird bis vorerst 30. Juni 2021 verlängert und dahingehend erweitert, dass auch Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte in den Kreis der Antragsberechtigten aufgenommen werden. In die Verlängerung und Erweiterung des Spielstättenprogramms investiert der Freistaat zusätzlich 15 Mio. Euro.
Verlängerung des Hilfsprogramms für die Laienmusik
Das Hilfsprogramm für die Laienmusik wird bis 30. Juni 2021 verlängert, um Laienmusikvereine und ihre zahlreichen ehrenamtlichen Musiker und Helfer in der schwierigen Zeit der Corona-Epidemie weiterhin zu unterstützen. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten angesetzt werden.
Sobald die Unterstützungsmaßnahmen in Form des zugesagten Kulturstabilisierungsprogramms 2020/21 veröffentlicht werden, werden wir dies hier bekannt geben.
Bisher geltende ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6486/corona-hilfen-fuer-kunst-und-kulturschaffende.html
Sowie
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438
Weitere Informationen und erforderlichen Kontakte erhalten die Unternehmen unter: Stadt Traunreut – Stadtmanagement, E-Mail: stadtmanagement@traunreut.de bzw. Tel.: +49 8669 857 336. Auskünfte sind selbstverständlich auch bei der Wirtschaftsförderungs GmbH des Landkreises Traunstein (E-Mail: wifoe@traunstein.bayern bzw. Tel.: +49 861 587 100) zu erhalten.
Die Stadt Traunreut informiert laufend auf der eigenen Homepage www.traunreut.de/corona über die neuesten Entwicklungen zum Stand des Corona-Virus sowie dessen Auswirkungen. Weitere Anfragen können gerne unter der E-Mailadresse krisenmanagement@traunreut.de gestellt werden.
Weitere aktuelle Meldungen finden Sie im hier.