Verfahren nach der Bayerischen Gigabit Richtlinie

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

22.11.2021

BayGibitR – Breitband Förderverfahren

Die Stadt Traunreut beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß “Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)”.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

Ansprechpartner:

Name Kommune:    Stadt Traunreut

Adresse:                  Rathausplatz 3, 83301 Traunreut

Kontaktperson:       Herr Beilhack

E-Mail:                    beilhack.claudio@traunreut.de

Telefon:                   +49 8669 857-218


Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme ( 08.2021)

Der Gemeinde Traunreut beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß “Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)”.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 2 – BayGibitR, Gemeindeerkundung Bekanntmachung (22.11.2021)

Gemäß der BayGibitR hat der Gemeinde Traunreut für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.

Beides senden Sie bitte an beilhack.claudio@traunreut.de oder schriftlich an Stadt Traunreut, Ordnungsamt, Hr. Beilhack, Rathausplatz 3, 83301 Traunreut.


Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 03.01.2022 an der Gemeindeerkundung zu beteiligen.

ACHTUNG: Die Frist der Rückmeldung zur Markterkundung wird bis zum 20.1.2022 verlängert!

Dokumente:

Markterkundung – Bekanntmachung – Stadt-Traunreut

Traunreut_Karte-Markterkundung

Nutzungsbedingungen-Geodaten

Verpflichtungserklaerung-Geodaten