Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Traunreut als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.traunreut.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Diese Website ist derzeit nur teilweise mit der BayDiV vereinbar. Die Stadt Traunreut arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität des Webauftritts noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Sie wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen, um die barrierefreie Gestaltung stetig zu verbessern und herzustellen.


Nicht barrierefreie Inhalte

Es sind unter anderem nicht barrierefreie PDF-Dokumente, Flyer, Broschüren, Videos, Bilder oder Icons auf der Webseite vorhanden.

Unverhältnismäßige Belastungen sind beispielsweise Kartenanwendungen oder anderweitig eingebundene vereinzelte Anwendungen, mit denen städtische Dienstleistungen auf elektronischem Wege beantragt werden können. Aus technischen Gründen lassen sich einige Funktionen dieser Anwendungen nicht immer barrierefrei realisieren.

Sollten Sie auf nicht barrierefreie Inhalte wie beispielsweise ein PDF-Dokument stoßen oder eine elektronische Dienstleistung auf nicht elektronischem Weg in Anspruch nehmen wollen: Bitte nehmen Sie Kontakt zur Stadt Traunreut auf (siehe Rückmeldung-Kontakt), um Ihnen entsprechende Alternativen oder Inhalte zugänglich zu machen.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt und zuletzt am 24.06.2025 aktualisiert. Sie basiert auf einer von Dritten vorgenommenen Bewertung.


Rückmeldung (Feedback) und Kontaktangaben

Bestehende Barrieren, etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen oder Kritik an der Umsetzung können Sie uns gern mitteilen. Bitte nutzen Sie dafür dieses Kotaktformular -> Kontakt – Traunreut

Sie erreichen uns per E-Mail, postalisch oder telefonisch unter:

Stadt Traunreut
Rathausplatz 3
83301 Traunreut
E-Mail: stadt@traunreut.de
Tel. +49 8669 857-0


Durchsetzungsverfahren


Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.


Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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