Gebühren

Die Preise für die Buchungszeiten sind grundsätzlich für alle Kindertagesstätten im Stadtgebiet Traunreut gleich.

Bezüglich weiterer Kosten (Früh-/Spätdienste, Essen, Spielen, Pflegeprodukte und Weiteres) erkundigen Sie sich bitte in der Kindertagesstätte Ihrer Wahl.

Auszug aus der Gebührensatzung: gültig ab 01.09.2018

§ 5 Abs. 1 der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Traunreut

Für jeden angefangenen Monat werden folgende Benutzungsgebühren für die gebuchten täglichen Betreuungsstunden erhoben:
a) Im Kindergarten bei (über 3-jährige)
(tägliche Mindestbuchungszeit: 08:30 – 12:30 Uhr bei dauerhaftem Besuch)

ab Betreungsjahr2018/192019/202020/21
über 3 bis 4 Stunden:90,0093,0096,00Euro,
über 4 bis 5 Stunden:99,00102,00105,00Euro,
über 5 bis 6 Stunden:109,00113,00116,00Euro,
über 6 bis 7 Stunden:120,00124,00128,00Euro,
über 7 bis 8 Stunden:132,00136,00140,00Euro,
über 8 bis 9 Stunden:145,00150,00154,00Euro,
über 9 Stunden:160,00165,00170,00Euro

b) in der Kinderkrippe bei (unter 3-jährige)
(tägliche Mindestbuchungszeit: 08:30 – 12:30 Uhr bei dauerhaftem Besuch)

ab Betreungsjahr2018/192019/202020/21
über 3 bis 4 Stunden:180,00186,00191,00Euro
über 4 bis 5 Stunden:198,00204,00210,00Euro
über 5 bis 6 Stunden:218,00225,00232,00Euro
über 6 bis 7 Stunden:240,00248,00255,00Euro
über 7 bis 8 Stunden:264,00272,00280,00Euro
über 8 bis 9 Stunden:290,00299,00308,00Euro
über 9 Stunden:320,00330,00340,00Euro

Die Benutzungsgebühren nach Satz 1 Buchst. a und b erhöht sich bei einer Inanspruchnahme des Frühdienstes (ab 07:00 Uhr) und/oder des Spätdienstes (bis 17:00 Uhr) jeweils um 30,00 Euro.

Für Kinder, die einen Kindergarten besuchen und die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt die Benutzungsgebühr gemäß Satz 1 Buchstabe b.

Für Kinder, die eine Kinderkrippe besuchen und die das 3. Lebensjahr bereits vollendet haben, gilt die Benutzungsgebühr gem. Satz 1 Buchstabe a.

Die Änderung der Gebühr gilt ab dem Monat, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet.


Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung