Die Stadtverwaltung als Träger, ist für die Verkehrssicherheit der städtischen Friedhöfe zuständig. Um dies zu gewährleisten ist u. a. die jährlich und gesetzlich vorgeschriebene Standfestigkeitskontrolle der Grabmäler nach der Frostperiode durchzuführen.
Diese Kontrollen werden nach den Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft durch eine geschulte Fachkraft durchgeführt.
Mit einem Spezialgerät und einer genau geregelten Druckprobe wird die Überprüfung der Standfestigkeit am Grabmal ausgeführt (es wird nicht – wie häufig vermutet – an den Grabsteinen gerüttelt). Der Grabstein darf dabei nicht wackeln oder locker sein.
Sollte ein Grabmal beanstandet werden, wird die Friedhofsverwaltung den Grabnutzungsberechtigten schriftlich unterrichten, dieser ist wiederum für den verkehrssicheren Zustand seiner Grabanlage verantwortlich. Ist Gefahr in Verzug, wird der Grabstein aus Sicherheitsgründen umgelegt. Ein Hinweisschild wird auf den Grabstein befestigt und darf erst wieder entfernt werden, wenn der Mangel behoben worden ist.
Die Wiederinstandsetzung muss zeitnahe durch eine Fachfirma erfolgen, diese muss vom Grabnutzungsberechtigten beauftragt werden.
Bei weiteren Fragen zur Grabmalkontrolle können Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung wenden.
Wünschen Sie Informationen über die aktuelle Friedhofs- und Gebührensatzung, können Sie diese unter Ortsrecht einsehen.