Förderverfahren 1

Markterkundung Traunreut

GemeindeMarkterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumula

Gemeinde

Markterkundungsverfahren 

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Die Stadt Traunreut hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass in den Erschließungsgebieten

– Traunreut –  Ost, Frühling Niedling, Oberwalchen:                     18 Unternehmer

– Matzing – Ortsteil Wiesen, Matzing, Biebing:                              3 Unternehmer

i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (http://www.traunreut.de/index.php?id=0,507). Die Stadt hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzesfestgelegt (www.traunreut.de/index.php?id=0,507).

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Stadt Traunreut bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

1.   ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den  kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.

2.   ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Stadt bis spätestens 15. Mai 2014zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Stadt kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Stadt mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Homepage der Stadt Traunreut veröffentlicht.

Stadt Traunreut


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