Der Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum, im Bayerischen Wohnungsbauprogramm darüber hinaus
Mietwohnraum im Zweifamilienhaus und
bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.